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“…das er das handwerch selbs mit der hand kunne arbaiten.” Vom Lehrling zum Meister in den Bestimmungen des spätmittelalterlichen Wiener Handwerksordnungsbuches.

MMag. Markus Gneiß (Institut für Mittelalterforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften)

21. April 2016, Vortragssaal des Wiener Stadt- und Landesarchivs


MMag. Markus Gneiß (Institut für Mittelalterforschung / Österr. Akadiemie der Wissenschaften).
MMag. Markus Gneiß (Institut für Mittelalterforschung / Österr. Akadiemie der Wissenschaften).

Am 21. April 2016 präsentierte MMag. Markus Gneiß vom Institut für Mittelalterforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften unseren Mitgliedern das Wiener Handwerksordnungsbuch vor. Dieses stellt eine der bedeutendsten Handschriften dar, die heute im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufbewahrt wird (Signatur: Handschriften A 97/1). Im Jahr 1430 vom Wiener Stadtschreiber Ulrich Hirssauer angelegt, war sie Teil von umfassenden Ordnungsmaßnahmen in der Wiener Stadtkanzlei. Ziel war es, die bis dahin verstreut in mehreren Stadtbüchern eingetragenen bzw. als Einzelurkunden vorliegenden, bis 1364 zurückreichenden Handwerksordnungen in einer einzigen Handschrift zu sammeln. Die nach 1430 weitergeführten und bis zum Jahr 1555 reichenden Eintragungen konzentrierten sich zwar mehrheitlich auf Handwerksordnungen, doch das thematische Spektrum der Texte erweiterte sich: So lassen sich etwa auch Ordnungen zur Stadtsicherheit und -verteidigung, zu Weinbau und Weinausschank oder zur allgemeinen Organisation der Wiener Marktplätze finden.

Möchte man den Karriereweg eines Handwerkers vom Lehrling über den Gesellenstatus hin zum Meister nachvollziehen, so bietet das Wiener Handwerksordnungsbuch einen reichen Fundus an diesbezüglichen Bestimmungen. Anscheinend war es den Wiener Handwerkervereinigungen – den auch in den Quellen selbst so bezeichneten Zechen – wichtig, gerade diese Übergangsphasen zwischen den einzelnen großen Gruppen innerhalb eines Handwerks genau zu definieren. So brauchte ein angehender Lehrling beispielsweise Bürgen, die für den eventuell durch ihn dem Meister verursachten Schaden finanziell aufkamen. Ein Geselle musste wiederum verschiedene Rituale durchlaufen, um schlussendlich für eine genau definierte Zeit bei einem Meister arbeiten zu können; auch eine Probezeit vor der eigentlichen Anstellung war vorgesehen. Die meisten Voraussetzungen lassen sich jedoch in Bezug auf die Erlangung der Meisterwürde feststellen: Neben moralisch-ethischen Gesichtspunkten (Herkunft- und Leumundsnachweis, eheliche Geburt, Eheschließung) und rechtlichen Aspekten (Erlangung des Bürgerrechts) wurden vor allem die handwerklichen Fertigkeiten überprüft; ab dem beginnenden 15. Jahrhundert erfolgte in den Ordnungen zunehmend die Festlegung konkreter Meisterstücke, welche die Meisterschaftsanwärter innerhalb einer bestimmten Zeit anfertigen mussten. Auch der gesellige Aspekt scheint in diesen Übergangsphasen nicht zu kurz gekommen zu sein: Die häufige Erwähnung eines Umtrunks – vor allem bei der Neuankunft eines Gesellen in Wien – zeugt von solchen, mitunter von den Meistern bzw. der städtischen Obrigkeit intensiv bekämpften Feierlichkeiten.

Das ausgesprochen spannend und launig vorgetragene Referat bewirkte eine intensive und lebendige Diskussion der zahlreich erschienenen Zuhörer.


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